Wer durch einen Bescheid belastet wird, besitzt keinen Rechtsanspruch, eine - wenn auch mit anderen gemeinsam - zusätzliche Belastung auferlegt zu bekommen (hier: Berufung gegen einen baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Auftrag; damit verbunden Antrag, andere - auch dritte Personen treffende - Auflagen zu erlassen).