Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1984

Geschäftszahl

83/06/0254

Rechtssatz

Wer durch einen Bescheid belastet wird, besitzt keinen Rechtsanspruch, eine - wenn auch mit anderen gemeinsam - zusätzliche Belastung auferlegt zu bekommen (hier: Berufung gegen einen baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Auftrag; damit verbunden Antrag, andere - auch dritte Personen treffende - Auflagen zu erlassen).