§ 1 Abs 1 Z 4 DVV, § 2 Abs 2 DVG sind Zuständigkeitsvorschriften, welche die Frage der Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden nicht regeln.Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 4, DVV, Paragraph 2, Absatz 2, DVG sind Zuständigkeitsvorschriften, welche die Frage der Zulässigkeit von Feststellungsbescheiden nicht regeln.