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Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 162/1981 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 79/1985

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

27.02.1985

Außerkrafttretensdatum

30.04.1987

Abkürzung

DVV 1981

Index

63/06 Dienstrechtsverfahren

Text

Paragraph eins, (1) Soweit die obersten Dienstbehörden gemäß Paragraph 2, Absatz 2, erster Satz des Dienstrechtsverfahrensgesetzes in erster Instanz zuständig sind, wird diese Zuständigkeit für Beamte, die nicht der obersten Dienstbehörde angehören, in folgenden Dienstrechtsangelegenheiten auf die im Paragraph 2, genannten nachgeordneten Dienstbehörden übertragen:

  1. Ziffer eins
    Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses und Kündigung des Dienstverhältnisses von zeitverpflichteten Soldaten,
  2. Ziffer 2
    Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung,
  3. Ziffer 3
    Einrechnung von Zeiten in die Zeit des provisorischen
    Dienstverhältnisses,
  4. Ziffer 4
    Feststellung des Übertrittes in den Ruhestand bei Beamten der Dienstklasse römisch sieben und niedrigerer Dienstklassen sowie bei Lehrern und Beamten des Schulaufsichtsdienstes,
  5. Ziffer 5
    Feststellung und Verfügung der Versetzung in den Ruhestand bei Beamten der Dienstklasse römisch sieben und niedrigerer Dienstklassen sowie bei Lehrern und Beamten des Schulaufsichtsdienstes,
  6. Ziffer 6
    Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Außerdienststellung,
  7. Ziffer 7
    Feststellung des Wirksamwerdens der Austrittserklärung, der Entlassung und des Amtsverlustes,
  8. Ziffer 8
    Versetzung innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der nachgeordneten Dienstbehörde,
  9. Ziffer 9
    Feststellung, ob die Befolgung eines bestimmten Dienstauftrages zu den Dienstpflichten zählt, sofern der Dienstauftrag nicht von der obersten Dienstbehörde oder auf deren Weisung erteilt worden ist,
  10. Ziffer 10
    Entbindung von der Pflicht zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit,
  11. Ziffer 10 a
    Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Herabsetzung der Wochendienstzeit (bei Lehrern der Lehrverpflichtung) auf die Hälfte,
  12. Ziffer 11
    Feststellung der Unzulässigkeit der Verlegung des Wohnsitzes,
  13. Ziffer 12
    Feststellung der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung,
  14. Ziffer 13
    Erteilung und Verweigerung der Genehmigung zur
    außergerichtlichen Abgabe eines Sachverständigengutachtens,
  15. Ziffer 14
    Untersagung der Annahme eines Ehrengeschenkes,
  16. Ziffer 15
    Feststellung des Amtstitels und der Verwendungsbezeichnung,
  17. Ziffer 16
    Feststellung des Ausmaßes und des Verfalls des Erholungsurlaubes sowie Bewilligung des Verbrauches des für das nächste Kalenderjahr gebührenden Erholungsurlaubes,
  18. Ziffer 17
    Gewährung eines Sonderurlaubes bis zu zwei Wochen gegen nachträgliche Meldung an die oberste Dienstbehörde, soweit der Sonderurlaub drei Arbeitstage überschreitet,
  19. Ziffer 18
    Gewährung eines Karenzurlaubes bis zu zwei Wochen gegen nachträgliche Meldung an die oberste Dienstbehörde,
  20. Ziffer 19
    Feststellung des Anspruches auf Pflegeurlaub,
  21. Ziffer 20
    Gewährung von Dienstbefreiung für die Dauer eines Kuraufenthaltes oder für die Dauer der Unterbringung in einem Genesungsheim,
  22. Ziffer 21
    Feststellung des Arbeitserfolges,
  23. Ziffer 22
    Feststellungen und Verfügungen in Disziplinarangelegenheiten,
  24. Ziffer 23
    Feststellung der besoldungsrechtlichen Stellung, der Vorrückung, ihrer Hemmung, Aufschiebung und Einstellung,
  25. Ziffer 24
    Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Geldbezüge (das sind alle in Geld ausgedrückten Leistungen aus dem Dienstverhältnis),
  26. Ziffer 25
    Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Sachleistungen,
  27. Ziffer 26
    Feststellung des Vorrückungsstichtages,
  28. Ziffer 27
    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz zu Unrecht
    empfangener Leistungen und Stundung der Rückzahlung,
  29. Ziffer 28
    Feststellung des Pensionsbeitrages,
  30. Ziffer 29
    Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten der Ruhegenußvordienstzeiten und der im Ruhestand verbrachten Zeiten,
  31. Ziffer 30
    Feststellungen und Verfügungen in Angelegenheiten des Mutterschutzes und des Karenzurlaubsgeldes und des Sonderkarenzurlaubsgeldes,
  32. Ziffer 31
    Feststellungen in Angelegenheiten des Nebengebührenzulagengesetzes,
  33. Ziffer 32
    Feststellungen und Verfügungen in Reisegebührenangelegenheiten,
  34. Ziffer 33
    bei Lehrern:
    1. Litera a
      Genehmigung zur Erteilung des Privatunterrichtes an Schüler der eigenen Anstalt und zur Aufnahme solcher Schüler in Kost und Quartier,
    2. Litera b
      Gewährung eines Sonderurlaubes bis zu drei Monaten,
    3. Litera c
      Gewährung eines Karenzurlaubes bis zu drei Monaten,
    4. Litera d
      Gewährung von Lehrpflichtermäßigungen aus gesundheitlichen Gründen,
    5. Litera e
      Erlassung von Bescheiden betreffend die Lehrverpflichtung im Unterrichtsgegenstand "Aktuelle Fachgebiete".
  1. Absatz 2,Die Regelung des Absatz eins, gilt nicht für Dienstrechtsangelegenheiten eines Beamten, der eine nachgeordnete Dienstbehörde leitet oder der der obersten Dienstbehörde ununterbrochen mehr als zwei Monate zur Dienstleistung zugeteilt ist.

Schlagworte

Anrechnung, Amtsgeheimnis, Dienstgeheimnis, Leistungsfeststellung, Naturalbezüge, Sachbezüge, Vordienstzeiten, Teilbeschäftigung

Gesetzesnummer

10008576

Dokumentnummer

NOR12101742

Alte Dokumentnummer

N61985179290

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/162/P1/NOR12101742

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