Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
82/01/0242
Entscheidungsdatum
29.05.1985
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1446/55 E 30. Mai 1958 RS 1
Stammrechtssatz
Die Qualifizierung einer Beleidigung als erheblich ist nicht von subjektiven Empfinden des Beleidigten, sondern von objektiven Maßstäben abhängig. Es gnügt, daß der Beleidigte wegen der ihm zugefügten Beleidigung überhaupt Beschwerde führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982010242.X02
Dokumentnummer
JWR_1982010242_19850529X02