Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1985

Geschäftszahl

82/01/0242

Rechtssatz

Bei dem in einer Betriebsversammlung nach einem vorbereiteten Redekonzept von einem Betriebsratsmitglied ausgesprochenen Vorwurf, der Betriebsinhaber (die Geschäftsleitung) "kaufe sich Betriebsratsmitglieder gegen Judaslohn" handelt es sich um eine erhebliche Ehrverletzung, die schon ihrer Art nach (und entsprechend den Reaktionen des Arbeitgebers) eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen dem betreffenden Betriebsratsmitglied und dem Betriebsinhaber nicht mehr erwarten lässt.