Unter der "Anzahl .... der Bevölkerung" ist nicht nur die im ausersehenen Standort, sondern auch jene der "Umgebung, also des im Betracht kommenden Einzugsgebietes zu verstehen. (Hinweis auf E vom 31.8.1978, 2014/77, vom 23.9.1975, 1878/74, vom 29.9.70, 0231/70, vom 15.12.1960, 2052/57)