Verwaltungsgerichtshof
10.12.1982
81/08/0197
Eine bloße Wegersparnis von 600 m (für die Bevölkerung des Einzugsgebietes der neuen Apotheke) ist nicht ausreichend, um allein darauf gestützt schon eine wesentliche Erleichterung der Heilmittelversorgung der Bevölkerung dieses Gebietes anzunehmen.