Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1050/78
Entscheidungsdatum
11.09.1980
Index
32/06 Verkehrsteuern
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 2
Stammrechtssatz
Ob ein Vertrag eine - gemischte - Schenkung darstellt oder nicht, beantwortet sich nach dem Werte der Leistung und der Gegenleistung. Dabei sind die Verkehrswerte (nicht die Einheitswerte) und bei wiederkehrenden Leistungen nicht die vielfachen nach § 15 BewG und § 16 BewG, sondern die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Werte maßgebend.Ob ein Vertrag eine - gemischte - Schenkung darstellt oder nicht, beantwortet sich nach dem Werte der Leistung und der Gegenleistung. Dabei sind die Verkehrswerte (nicht die Einheitswerte) und bei wiederkehrenden Leistungen nicht die vielfachen nach Paragraph 15, BewG und Paragraph 16, BewG, sondern die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Werte maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001050.X02
Im RIS seit
08.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1978001050_19800911X02