Verwaltungsgerichtshof
11.09.1980
1050/78
GRS wie 1869/62 E 27. Juni 1963 RS 2
Ob ein Vertrag eine - gemischte - Schenkung darstellt oder nicht, beantwortet sich nach dem Werte der Leistung und der Gegenleistung. Dabei sind die Verkehrswerte (nicht die Einheitswerte) und bei wiederkehrenden Leistungen nicht die vielfachen nach Paragraph 15, BewG und Paragraph 16, BewG, sondern die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Werte maßgebend.