Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1397/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1397/77

Entscheidungsdatum

27.09.1978

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0001/77 E 14. September 1977 RS 1 (Zusatz: Darauf, daß als normativer Gehalt der verbalegalia "der der Rechtsordnung entsprechende Zustand" (lediglich) der contrarius actus der (festgestellten) Zuwiderhandlung aufzufassen ist, weisen auch die zu seiner Herstellung zu verfügenden, im Gesetz demonstrativen Maßnahmen hin)

Stammrechtssatz

Unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand ist jene Sollordnung zu verstehen, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001397.X01

Im RIS seit

12.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1977001397_19780927X01

Rechtssatz für 1397/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1397/77

Entscheidungsdatum

27.09.1978

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Anordnung nach Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1973 rechtfertigende "rechtskräftige Feststellung im Strafverfahren" vorliegt, ist unabhängig von sonstigen Gesichtspunkten jedenfalls auch zu prüfen, ob ein derartiger Ausspruch die Feststellung einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung erkennen läßt, der durch Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes als "contrarius actus" begegnet werden kann (Weiters Ausführungen betreffs des Erfordernisses einer - dem Paragraph 48, Absatz eins, Ziffer 3, VStG 1950 entsprechenden - verbalen Feststellung einer gesetzwidrigen Gewerbeausübung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001397.X02

Im RIS seit

12.08.2003

Dokumentnummer

JWR_1977001397_19780927X02