Verwaltungsgerichtshof
27.09.1978
1397/77
GRS wie 0001/77 E 14. September 1977 RS 1
(Zusatz: Darauf, daß als normativer Gehalt der verbalegalia "der der Rechtsordnung entsprechende Zustand" (lediglich) der contrarius actus der (festgestellten) Zuwiderhandlung aufzufassen ist, weisen auch die zu seiner Herstellung zu verfügenden, im Gesetz demonstrativen Maßnahmen hin)
Unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand ist jene Sollordnung zu verstehen, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt worden ist.