Ausführungen zur Frage eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses bei einem Ausnahmewerber von einem Verkehrsverbot bzw. Verkehrsbeschränkung gemäß § 45 Abs 2 StVO (hier: Landwirt beantragt Ausnahmegenehmigung für ein Fahrverbot, das für einen Fahrweg gilt, welcher ihm einen Umweg von 2 km zu seinen ldw. genutzten Parzellen ersparen würde).Ausführungen zur Frage eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses bei einem Ausnahmewerber von einem Verkehrsverbot bzw. Verkehrsbeschränkung gemäß Paragraph 45, Absatz 2, StVO (hier: Landwirt beantragt Ausnahmegenehmigung für ein Fahrverbot, das für einen Fahrweg gilt, welcher ihm einen Umweg von 2 km zu seinen ldw. genutzten Parzellen ersparen würde).