Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1977

Geschäftszahl

2219/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1647/71 E 11. Oktober 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß durch eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 45, Absatz 2, StVO keine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu erwarten sei.