Der wiedergegebenen rechtserheblichen Tatsache des § 174 Abs 3 lit a ZollG 1955, - über eine Ware (hier: Flugzeug) iSd bezogenen Gesetzesstelle verfügen, als wäre sie im freien Verkehr - kann daher nur die Bedeutung zukommen, sich im Bezug auf die Sache so zu verhalten, als wäre den zollrechtlichen Vorschriften entsprochen.Der wiedergegebenen rechtserheblichen Tatsache des Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, ZollG 1955, - über eine Ware (hier: Flugzeug) iSd bezogenen Gesetzesstelle verfügen, als wäre sie im freien Verkehr - kann daher nur die Bedeutung zukommen, sich im Bezug auf die Sache so zu verhalten, als wäre den zollrechtlichen Vorschriften entsprochen.