Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1747/70
Entscheidungsdatum
10.03.1972
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Eine analoge Anwendung der Verjährungsbestimmungen des ABGB auf das öffentliche Recht ist unzulässig, wenn die Gesetzesvorschrift des öffentlichen Rechtes - wie dies auch beim KOVG der Fall ist - dem Grunde nach eine Verjährung überhaupt nicht vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001747.X01
Dokumentnummer
JWR_1970001747_19720310X01