Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1972

Geschäftszahl

1747/70

Rechtssatz

Ein Verschulden am ungebührlichen Empfang einer Zusatzrente kann auch darin liegen, daß der Empfänger unbegründet eine zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für notwendig befundene berufliche Ausbildung ablehnt.