Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1783/69
Entscheidungsdatum
29.09.1970
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §4 Abs4 Z5 idF 1958/147;
Beachte
y4786;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/12/18 1678/64 1
Stammrechtssatz
Das nach § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1953 "mit der Steuererklärung" vorzulegende Verzeichnis von Wertpapieren ist spätestens innerhalb der zur Abgabe der Steuererklärungen eingeräumten Frist dem Finanzamt vorzulegen. Die verspätete Vorlage hat die Nichtgewährung (den Verlust) der Steuerbegünstigung zur Folge (Hinweis E 31.10.1963, Zl 723/61).Das nach Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, EStG 1953 "mit der Steuererklärung" vorzulegende Verzeichnis von Wertpapieren ist spätestens innerhalb der zur Abgabe der Steuererklärungen eingeräumten Frist dem Finanzamt vorzulegen. Die verspätete Vorlage hat die Nichtgewährung (den Verlust) der Steuerbegünstigung zur Folge (Hinweis E 31.10.1963, Zl 723/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001783.X02
Dokumentnummer
JWR_1969001783_19700929X02