Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1970

Geschäftszahl

1783/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/12/18 1678/64 1

Stammrechtssatz

Das nach Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, EStG 1953 "mit der Steuererklärung" vorzulegende Verzeichnis von Wertpapieren ist spätestens innerhalb der zur Abgabe der Steuererklärungen eingeräumten Frist dem Finanzamt vorzulegen. Die verspätete Vorlage hat die Nichtgewährung (den Verlust) der Steuerbegünstigung zur Folge (Hinweis E 31.10.1963, Zl 723/61).

Beachte

y4786;