Verwaltungsgerichtshof
29.09.1970
1783/69
GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/12/18 1678/64 1
Das nach Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 5, EStG 1953 "mit der Steuererklärung" vorzulegende Verzeichnis von Wertpapieren ist spätestens innerhalb der zur Abgabe der Steuererklärungen eingeräumten Frist dem Finanzamt vorzulegen. Die verspätete Vorlage hat die Nichtgewährung (den Verlust) der Steuerbegünstigung zur Folge (Hinweis E 31.10.1963, Zl 723/61).
y4786;