Einem Arzt muss zugemutet werden, dass er zwischen einwandfreien untrüglichen Merkmalen einer Alkoholisierung und denen aus mitgeteilten körperlichen Leiden sich ergebenden mangelnden Fähigkeiten, gewisse Proben in befriedigender Weise auszuführen, zu unterscheiden vermag.
Der Durchschnittswert von 1 Flasche Bier beträgt 0,4 %o von 1 Seidel Biert 0,2 %o und von 1/4 l Wein 0,5 %o Blutalkoholgehalt. (Hinweis auf E vom 15.4.1964, Zl. 1258/63 und vom 9.11.1965, Zl. 0501/65)