Verwaltungsgerichtshof
22.12.1969
1229/69
GRS wie 2326/60 E 5. Juli 1961 RS 2
Einem Arzt muss zugemutet werden, dass er zwischen einwandfreien untrüglichen Merkmalen einer Alkoholisierung und denen aus mitgeteilten körperlichen Leiden sich ergebenden mangelnden Fähigkeiten, gewisse Proben in befriedigender Weise auszuführen, zu unterscheiden vermag.