Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1969

Geschäftszahl

1229/69

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2326/60 E 5. Juli 1961 RS 2

Stammrechtssatz

Einem Arzt muss zugemutet werden, dass er zwischen einwandfreien untrüglichen Merkmalen einer Alkoholisierung und denen aus mitgeteilten körperlichen Leiden sich ergebenden mangelnden Fähigkeiten, gewisse Proben in befriedigender Weise auszuführen, zu unterscheiden vermag.