Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1315/66
Entscheidungsdatum
31.05.1967
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §13d Abs3;
Rechtssatz
Ein die Annahme eines Ausnahmefalles aus öffentlichen Interessen rechtfertigender Umstand ist dann gegeben, wenn die vorhandenen gleichartigen Betriebe die Nachfrage nach Leistungen des betreffenden Gewerbes deshalb nicht oder nicht ausreichend zu befriedigen vermögen, weil sie in tatsächlicher Hinsicht von den aus ihren Gewerberechten fließenden Befugnissen nicht Gebrauch machen (Hinweis E 29.3.1963, 315/62, VwSlg 6004 A/1963).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001315.X01
Im RIS seit
25.03.2002
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019
Dokumentnummer
JWR_1966001315_19670531X01