Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1967

Geschäftszahl

1315/66

Rechtssatz

Ein dem vom Nachsichtswerber angestrebten Gewerbebetrieb gleichartiger Betrieb kann dann nicht in wirtschaftlich ungesunder Weise berührt werden, wenn letzterer nicht der Gewerbeberechtigung gemäss oder nicht in einem der Nachfrage entsprechenden Umfang betrieben wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001315.X04