Verkehrsradargeräte zur Messung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen müssen nicht GEEICHT sein.
Ob eine bestimmte, durch Verkehrsradargeräte angezeigte Geschwindigkeit eines KFZ als gegeben angenommen werden darf, ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu prüfen.
Der Lenker eines Fahrzeuges hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er am Tachometer seines Fahrzeuges eine Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit wahrnehmen kann.