Eine Zuwendung des Dienstgebers an den Dienstnehmer in Geldform, die als Stromdeputat-Ablöse regelmäßig einmal jährlich gewährt wird, ist eine Sonderzahlung iSd § 49 Abs 2 ASVG.Eine Zuwendung des Dienstgebers an den Dienstnehmer in Geldform, die als Stromdeputat-Ablöse regelmäßig einmal jährlich gewährt wird, ist eine Sonderzahlung iSd Paragraph 49, Absatz 2, ASVG.