Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1963

Geschäftszahl

1266/63

Rechtssatz

Eine Zuwendung des Dienstgebers an den Dienstnehmer in Geldform, die als Stromdeputat-Ablöse regelmäßig einmal jährlich gewährt wird, ist eine Sonderzahlung iSd Paragraph 49, Absatz 2, ASVG.