Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1963

Geschäftszahl

1266/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0296/57 E 4. Juni 1958 VwSlg 4693 A/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Als dem Begriff Sonderzahlung iSd §49 Absatz 2, ASVG zuzurechnende Zuwendungen können nur verstanden werden, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten Zeiträumen wiederkehren.