Der Vorschrift des § 44a lit a VStG, demzufolge der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat, ist nur dann entsprochen, wenn dies so genau als möglich unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit geschieht.Der Vorschrift des Paragraph 44 a, Litera a, VStG, demzufolge der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat, ist nur dann entsprochen, wenn dies so genau als möglich unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit geschieht.