Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1958

Geschäftszahl

2009/56

Rechtssatz

Der Vorschrift des Paragraph 44 a, Litera a, VStG, demzufolge der Spruch eines Straferkenntnisses die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat, ist nur dann entsprochen, wenn dies so genau als möglich unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit geschieht.