Im Sinne des § 13 KOVG stellen auch Geld- oder Naturalbezüge aus einem Übergabsvertrag ein Einkommen dar.Im Sinne des Paragraph 13, KOVG stellen auch Geld- oder Naturalbezüge aus einem Übergabsvertrag ein Einkommen dar.
Bei Einkünften auf vertraglicher Grundlage ist von den vertragsmäßig bedungenen Leistungen auszugehen, solange nicht der Nachweis erbracht ist, dass sie trotz gerichtlicher Geltendmachung uneinbringlich seien.
Der Verlust zweier von mehreren Kindern durch Dienstbeschädigung gibt nur dann Anspruch auf die erhöhte Elternrente, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternrente an sich erfüllt sind.