Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1952

Geschäftszahl

2759/51

Rechtssatz

Der Verlust zweier von mehreren Kindern durch Dienstbeschädigung gibt nur dann Anspruch auf die erhöhte Elternrente, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternrente an sich erfüllt sind.