Durch das vom Abgabepflichtigen zum Ansatz gebrachte Betriebsausgabenpauschale wurden sämtliche Betriebsausgaben im Weg einer Schätzung global berücksichtigt, sodaß weitere Betriebsausgaben, wie zB der steuerfreie Betrag nach § 9 Abs 3 EStG, nicht mehr geltend gemacht werden können.Durch das vom Abgabepflichtigen zum Ansatz gebrachte Betriebsausgabenpauschale wurden sämtliche Betriebsausgaben im Weg einer Schätzung global berücksichtigt, sodaß weitere Betriebsausgaben, wie zB der steuerfreie Betrag nach Paragraph 9, Absatz 3, EStG, nicht mehr geltend gemacht werden können.