Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Geschäftszahl

86/14/0099

Rechtssatz

Durch das vom Abgabepflichtigen zum Ansatz gebrachte Betriebsausgabenpauschale wurden sämtliche Betriebsausgaben im Weg einer Schätzung global berücksichtigt, sodaß weitere Betriebsausgaben, wie zB der steuerfreie Betrag nach Paragraph 9, Absatz 3, EStG, nicht mehr geltend gemacht werden können.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 86;