§ 1 Abs 4 Z 2 IESG ist auch auf Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft einer GmbH & Co KG hinsichtlich ihrer behaupteten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit der KG, in bezug auf die der Insolvenztatbestand im Sinne des § 1 Abs 1 IESG eingetreten ist, anwendbar.Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer 2, IESG ist auch auf Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft einer GmbH & Co KG hinsichtlich ihrer behaupteten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit der KG, in bezug auf die der Insolvenztatbestand im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, IESG eingetreten ist, anwendbar.