Um hinsichtlich Verletzungen von Pflichten zur Anzeige gemäß § 10 Abs 1 Z 2 KWG in mehreren Fällen von Erwerbungen dauernder Beteiligungen Tateinheit annehmen zu dürfen, muß ein entsprechender FORTSETZUNGSZUSAMMENHANG festgestellt sein.Um hinsichtlich Verletzungen von Pflichten zur Anzeige gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, KWG in mehreren Fällen von Erwerbungen dauernder Beteiligungen Tateinheit annehmen zu dürfen, muß ein entsprechender FORTSETZUNGSZUSAMMENHANG festgestellt sein.