Verwaltungsgerichtshof
10.06.1983
83/17/0044
Um hinsichtlich Verletzungen von Pflichten zur Anzeige gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, KWG in mehreren Fällen von Erwerbungen dauernder Beteiligungen Tateinheit annehmen zu dürfen, muß ein entsprechender FORTSETZUNGSZUSAMMENHANG festgestellt sein.