Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1983

Geschäftszahl

83/17/0044

Rechtssatz

Um hinsichtlich Verletzungen von Pflichten zur Anzeige gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, KWG in mehreren Fällen von Erwerbungen dauernder Beteiligungen Tateinheit annehmen zu dürfen, muß ein entsprechender FORTSETZUNGSZUSAMMENHANG festgestellt sein.