Eine strafbare Handlung, die den Verlust des Vertrauens des Dienstgebers bedingt, begründet den Tatbestand nach § 105 Abs 3 lit a ArbVG, wobei in Fällen der Übertretung des § 42 Abs 2 Z 19 iVm § 32 des GGSt ein strenger Maßstab anzulegen ist (verbotener Alkoholgenuss eines Tankwagenfahrers; Einnahme von Persumbran-Tabletten).Eine strafbare Handlung, die den Verlust des Vertrauens des Dienstgebers bedingt, begründet den Tatbestand nach Paragraph 105, Absatz 3, Litera a, ArbVG, wobei in Fällen der Übertretung des Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 19, in Verbindung mit Paragraph 32, des GGSt ein strenger Maßstab anzulegen ist (verbotener Alkoholgenuss eines Tankwagenfahrers; Einnahme von Persumbran-Tabletten).