Ausführungen darüber, daß ein dem Versorgungsberechtigten auf Grund eines Testamentes (der Ehefrau) zustehendes Ausgedinge nach § 13 Abs 9 zu bewerten, nicht nach § 13 Abs 5 vorzugehen ist.Ausführungen darüber, daß ein dem Versorgungsberechtigten auf Grund eines Testamentes (der Ehefrau) zustehendes Ausgedinge nach Paragraph 13, Absatz 9, zu bewerten, nicht nach Paragraph 13, Absatz 5, vorzugehen ist.