Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1980

Geschäftszahl

1226/77

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß ein dem Versorgungsberechtigten auf Grund eines Testamentes (der Ehefrau) zustehendes Ausgedinge nach Paragraph 13, Absatz 9, zu bewerten, nicht nach Paragraph 13, Absatz 5, vorzugehen ist.