Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8620 A/1974
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1794/73
Entscheidungsdatum
27.05.1974
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1592/53 E 6. April 1955 VwSlg 3703 A/1955 RS 1
Stammrechtssatz
Von einem Verschulden im Sinne des § 2 KOVG wird immer dann gesprochen werden können, wenn die Gesundheitsschädigung, sei es aus Mangel der gehörigen Aufmerksamkeit oder des gehörigen Fleißes (durch Fahrlässigkeit) verursacht worden ist.Von einem Verschulden im Sinne des Paragraph 2, KOVG wird immer dann gesprochen werden können, wenn die Gesundheitsschädigung, sei es aus Mangel der gehörigen Aufmerksamkeit oder des gehörigen Fleißes (durch Fahrlässigkeit) verursacht worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001794.X02
Dokumentnummer
JWR_1973001794_19740527X02