Ausführungen über die Zubilligung an ein Exekutivorgan. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Motorboot zu schätzen; die Feststellung der Behörde über eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat jedoch zur Voraussetzung, daß die Angaben des Exekutivorganes nicht auf Schlußfolgerungen beruhen, deren Berechtigung seitens des Beschuldigten mit Grund bezweifelt wird (Hinweis E 20.10.1969, 1695/68).