Das Verbot einer Ersatzzustellung bei vorübergehender Abwesenheit des Empfängers gilt auch für den Fall der vorübergehenden Abwesenheit des Geschäftsinhabers vom Geschäft, wenn an diese Adresse zuzustellen war (Hinweis E 6.12.1955, 3008/54 VwSlg 3914 A/1955).