Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1250/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1250/66

Entscheidungsdatum

02.06.1967

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist in der Regel unzweckmäßig, bei anerkannter Unbilligkeit die Nachsicht (Teilnachsicht) zu verweigern, wenn sich der Steuerschuldner im Konkurs befindet und die Einbringung ohnedies aussichtslos ist: denn ein solches Vorgehen kann nur weitere Steuerausfälle bei den anderen Konkursgläubigern zur Folge haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001250.X01

Im RIS seit

02.06.1967

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018

Dokumentnummer

JWR_1966001250_19670602X01

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