Unter dem Ausdruck "allgemeine Sicherheitspolizei" ist ein bestimmter Zweig der staatlichen Verwaltung und nicht etwa ein Behördentypus zu verstehen. (hier: im Zusammenhang mit § 1339 ABGB)Unter dem Ausdruck "allgemeine Sicherheitspolizei" ist ein bestimmter Zweig der staatlichen Verwaltung und nicht etwa ein Behördentypus zu verstehen. (hier: im Zusammenhang mit Paragraph 1339, ABGB)