Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1118/65
Entscheidungsdatum
22.12.1966
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1818/50 E 21. September 1951 VwSlg 2233 A/1951 RS 1
Stammrechtssatz
Ein auf das KOVG gestützter Versorgungsanspruch kann nur dann mit dem bloßen Hinweis auf eine nach früheren Vorschriften ergangene rechtskräftige Ablehnung eines Versorgungsanspruches ohne neuerliches Ermittlungsverfahren und unter Ausschluss eines Rechtsmittels abgewiesen werden, wenn sich die frühere Entscheidung auf das Fehlen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für die Kriegsopferversorgung gründet. Allgemeine Voraussetzungen in diesem Sinn sind nur solche, die auf Rechtsbegriffe abgestellt sind, die für die alte wie für die neue Regelung dieselben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001118.X02
Dokumentnummer
JWR_1965001118_19661222X02