Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2146/59

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5730 A/1962

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2146/59

Entscheidungsdatum

26.02.1962

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Eine tatsächliche Änderung des Befundes allein genügt nicht, um die Rechtskraft des letzten rechtskräftigen Bescheides hinfällig zu machen. Es ist vielmehr zu prüfen, ob die Befundänderung allein oder nur unter Korrektur der dem letzten rechtskräftigen Rentenbemessungsbescheid zugrunde gelegten Sachverhaltsirrtümer zu einer geänderten Einschätzung geführt hat. Nur im ersteren Fall liegt eine maßgebende Änderung für die Rentenbemessung iSd Paragraph 52, KOVG 1957 vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959002146.X01

Im RIS seit

10.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1959002146_19620226X01

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