§ 48 ASVG kann im Wege der Analogie auch angewedet werden, wenn der Dienstgeber es entgegen der Vorschrift des § 34 ASVG unterlassen hat, eine für die Pflichtversicherung bedeutsame Änderung zu meldenParagraph 48, ASVG kann im Wege der Analogie auch angewedet werden, wenn der Dienstgeber es entgegen der Vorschrift des Paragraph 34, ASVG unterlassen hat, eine für die Pflichtversicherung bedeutsame Änderung zu melden