Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1961

Geschäftszahl

0716/58

Rechtssatz

Paragraph 48, ASVG kann im Wege der Analogie auch angewedet werden, wenn der Dienstgeber es entgegen der Vorschrift des Paragraph 34, ASVG unterlassen hat, eine für die Pflichtversicherung bedeutsame Änderung zu melden