ZivildienstG; mangelhafte Glaubhaftmachung des Vorliegens schwerwiegender Gewissensgründe; teilweise unrichtige Beweiswürdigung - hier kein tragendes Element der abweislichen Bescheidbegründung; keine Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; keine Willkür; keine Gleichheitsbedenken gegen die im ZivildienstG enthaltenen Bestimmungen über die Beiziehung einer Vertrauensperson; kein Messen der Verfassungsbestimmung des §2 Abs1 am Art18 Abs1 B-VG