Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Verfassungsgesetz
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
01.07.1988
Außerkrafttretensdatum
13.08.1997
Abkürzung
B-VG
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Text
Artikel 7. (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
(2)Absatz 2Den öffentlichen Bediensteten, einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.
(3)Absatz 3Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringen. Gleiches gilt für Titel.
Schlagworte
Staatsbürger, Kirche, Gleichheitssatz, Adel, Frau, Mann, Grundrecht,
Freiheitsrecht, Soldat, Militär, Heeresangehöriger, Steuerklasse,
Religion, Beamter, Zensusklasse, Diskriminierungsverbot, Wahlrecht,
öffentlicher Dienst, status activus, Konfession, Staatsreligion,
öffentlicher Bediensteter, öffentlich Bediensteter
Gesetzesnummer
10000138
Dokumentnummer
NOR12012613
Alte Dokumentnummer
N1198810995A